blaugezeichnet e.U.
Stand: 08/2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen von blaugezeichnet e.U., Alexandra Brenner, im Folgenden „blaugezeichnet“, gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB).
1.2 blaugezeichnet erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Illustration, Grafik, Informationsdesign, Infografik, Infoplakate, Murals, Konzeption, visuelle Kommunikation, Branding, Animation, Video, Workshops sowie damit zusammenhängende kreative und gestalterische Leistungen.
1.3 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer schriftlich bestätigten Vereinbarung gehen diesen AGB vor.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber:in werden nur Vertragsbestandteil, wenn blaugezeichnet ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.6 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bzw. des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform, insbesondere per E-Mail, soweit gesetzlich zulässig.
1.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
2.1 Grundlage des Auftrages ist das jeweilige Angebot von blaugezeichnet. Darin werden insbesondere Leistungsumfang, Preis, Termine, Abgabeformat, Nutzungsrechte, Anzahl der inkludierten Korrekturrunden und gegebenenfalls weitere projektspezifische Bedingungen festgelegt.
2.2 Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.
2.3 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes, insbesondere per E-Mail, oder durch eindeutiges konkludentes Verhalten, insbesondere durch Beauftragung, Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder Projektbeginn, zustande.
2.4 Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB werden Bestandteil des Vertrages. Die AGB sind auf der Website von blaugezeichnet abrufbar und werden den Angeboten nach Möglichkeit zusätzlich beigefügt. Die WKO weist darauf hin, dass AGB vor Vertragsabschluss wirksam vereinbart werden müssen.
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
3.2 Der übliche Projektablauf kann – abhängig vom Projekt – insbesondere Briefing, Konzeption, Recherche, Skizzen und Entwürfe, Präsentation, vereinbarte Korrekturrunden, Freigabe, Reinzeichnung, Produktion, Druck oder Übergabe umfassen.
3.3 Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen gelten nicht als mitbeauftragt und werden gesondert verrechnet.
3.4 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Anforderungen oder Änderungen bereits freigegebener Inhalte können zu zusätzlichem Aufwand und zusätzlichen Kosten führen.
3.5 Die im Angebot festgelegten Abgabeformate und Dateien entsprechen dem vereinbarten Leistungsumfang. Die Herausgabe offener bzw. editierbarer Arbeitsdateien ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4.1 Der/die Auftraggeber:in stellt blaugezeichnet alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Dateien, Zugänge, Freigaben und sonstigen Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Informationen oder Freigaben des/der Auftraggeber:in entstehen, können gesondert verrechnet werden. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.
4.3 Der/die Auftraggeber:in ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm/ihr zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und sonstige Rechte Dritter.
4.4 Der/die Auftraggeber:in hält blaugezeichnet von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, sofern diese auf vom/von der Auftraggeber:in bereitgestellte oder ausdrücklich freigegebene Inhalte zurückzuführen sind.
5.1 Die im Angebot angegebene Anzahl an Korrekturrunden ist Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.
5.2 Korrekturrunden umfassen Änderungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Briefings und Leistungsumfangs.
5.3 Zusätzliche Korrekturrunden oder sonstiger zusätzlicher Aufwand werden mit € 95,00 netto pro begonnener Arbeitsstunde verrechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
5.4 Werden bereits freigegebene Entwürfe, Konzepte oder Reinzeichnungen nachträglich geändert, gilt dies als zusätzlicher Aufwand und wird gesondert verrechnet.
5.5 Eine Änderung des Briefings oder des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs gilt nicht als Korrekturrunde und kann entsprechend dem tatsächlichen Aufwand zusätzlich verrechnet werden.
5.6 Die finale Freigabe durch den/die Auftraggeber:in gilt als verbindliche Grundlage für die weitere Ausarbeitung, Reinzeichnung, Produktion oder Übergabe.
6.1 Liefer- und Fertigstellungstermine richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
6.2 Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der/die Auftraggeber:in sämtliche erforderlichen Mitwirkungen, Informationen und Freigaben rechtzeitig erbringt.
6.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, behördlicher Maßnahmen, Ausfällen von Dienstleister:innen oder sonstiger unvorhersehbarer und von blaugezeichnet nicht zu vertretender Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6.4 Kann eine Leistung aufgrund solcher Umstände vorübergehend nicht erbracht werden, bemühen sich beide Parteien um eine angemessene Lösung oder einen Ersatztermin.
7.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettoentgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 blaugezeichnet ist umsatzsteuerpflichtig. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird auf Rechnungen entsprechend ausgewiesen.
7.3 Im Angebot nicht ausdrücklich enthaltene Kosten können gesondert verrechnet werden. Dazu zählen insbesondere Material, Druckkosten, Versand, Reisekosten, Unterbringung, Produktionskosten sowie Kosten externer Dienstleister:innen.
7.4 blaugezeichnet ist berechtigt, für die Leistungserbringung geeignete externe Dienstleister:innen, Produzent:innen und Fachbetriebe einzusetzen und deren Leistungen im eigenen Namen zu beauftragen und an den/die Auftraggeber:in weiterzuverrechnen.
7.5 Standardmäßig verfügbare Stockmaterialien können im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sein. Außergewöhnliches oder zusätzlich gewünschtes Material, Stockmaterial, Lizenzen oder sonstige Drittleistungen sind vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu bezahlen oder von diesem/dieser bereitzustellen.
7.6 Bereits ausdrücklich beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremd-, Material-, Produktions-, Reise- oder sonstige Kosten sind unabhängig von einer späteren Projektstornierung zu ersetzen.
9.1 Der/die Auftraggeber:in kann einen Auftrag vor Fertigstellung stornieren. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
9.2 Bei einer Stornierung vor Projektbeginn wird ein Stornoentgelt von 20 % des vereinbarten Netto-Auftragswertes fällig. Bereits erbrachte Leistungen sowie ausdrücklich beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremd-, Material-, Reise- und sonstige Kosten werden zusätzlich verrechnet.
9.3 Bei einer Stornierung nach Beginn der Arbeiten sind jedenfalls die bis dahin erbrachten Leistungen nach dem vereinbarten Honorar bzw. nach dem tatsächlichen Aufwand sowie sämtliche bereits angefallenen oder nicht mehr stornierbaren Kosten zu bezahlen. Das Stornoentgelt gemäß Punkt 9.2 wird dabei auf diese Forderungen angerechnet.
9.4 Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die aufgrund der Stornierung entstandenen Ansprüche angerechnet. Ein darüber hinausgehender Betrag ist nach Rechnungslegung zu bezahlen.
9.5 Die Regelungen dieses Punktes gelten vorbehaltlich abweichender, im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarter Stornobedingungen.
8.1 Sämtliche von blaugezeichnet erstellten oder bereitgestellten Inhalte und Arbeitsunterlagen sind vor einer nicht vereinbarten Nutzung durch Systeme künstlicher Intelligenz (KI) geschützt. Dies umfasst insbesondere Ideen, Konzepte, Recherchen, Skizzen, Entwürfe, Layouts, Illustrationen, Texte, Animationen, Präsentationen, Arbeitsdateien, Zwischenstände und fertige Werke.
8.2 Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von blaugezeichnet dürfen diese Inhalte nicht in generative KI-, Machine-Learning- oder vergleichbare Systeme eingegeben, hochgeladen, eingespeist oder an solche Systeme zur Verarbeitung, Analyse, Veränderung oder Generierung abgeleiteter Inhalte übermittelt werden.
8.3 Untersagt ist insbesondere die Verwendung der Inhalte zum Training, zur Weiterentwicklung, Feinabstimmung oder sonstigen Optimierung von KI- oder Machine-Learning-Modellen.
8.4 Die Einschränkung gilt unabhängig davon, ob das jeweilige KI-System die eingegebenen Inhalte tatsächlich zum Training verwendet oder lediglich verarbeitet.
8.5 Eine im Angebot eingeräumte Nutzungsbewilligung umfasst keine KI-Nutzung, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10.1 blaugezeichnet ist berechtigt, einen Auftrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der/die Auftraggeber:in trotz angemessener Fristsetzung wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, fällige Zahlungen nicht leistet, die Durchführung des Projektes unzumutbar erschwert oder die Durchführung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich oder zumutbar ist.
10.2 In diesem Fall sind die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen sowie bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Kosten zu vergüten.
10.3 Muss blaugezeichnet einen Auftrag aus einem von ihr zu vertretenden Grund beenden, werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen und bereits angefallene, nicht mehr stornierbare Kosten verrechnet. Bereits bezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden entsprechend zurückerstattet.
10.4 Weitergehende Schadenersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsregelungen dieser AGB.
11.1 Sämtliche von blaugezeichnet entwickelten oder erstellten Arbeiten und Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum von blaugezeichnet bzw. der jeweiligen Urheber:innen. Dies gilt insbesondere für Ideen, Konzepte, Texte, Skizzen, Scribbles, Entwürfe, Illustrationen, Grafiken, Layouts, Storyboards, Animationen, Videos, Reinzeichnungen und sonstige kreative Leistungen.
11.2 Auch nicht ausgewählte Entwürfe und Varianten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von blaugezeichnet weder verwendet noch bearbeitet, vervielfältigt oder an Dritte zur weiteren Verwendung übergeben werden.
11.3 Die Bezahlung eines Angebotes oder eines Teils davon überträgt nicht automatisch sämtliche Rechte an sämtlichen erstellten Materialien. Es gelten ausschließlich die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
11.4 Ideen, Konzepte und Entwürfe, die nicht Teil einer beauftragten und bezahlten Nutzung werden, dürfen vom/von der Auftraggeber:in nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von blaugezeichnet wirtschaftlich verwertet oder von Dritten umsetzen lassen.
12.1 Umfang, Zweck, Gebiet, Dauer und Art der eingeräumten Nutzungsrechte werden im jeweiligen Angebot individuell festgelegt.
12.2 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für Österreich eingeräumt, ausschließlich für den im Angebot vereinbarten Zweck und für die dafür erforderliche Dauer.
12.3 Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine Nutzung für andere Zwecke, eine Weitergabe an Dritte, eine Bearbeitung, Weiterentwicklung, Weiterveräußerung, Mehrfachverwertung oder sonstige Verwertung, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von blaugezeichnet und gegebenenfalls gegen zusätzliches Honorar zulässig.
12.4 Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Honorars wirksam.
12.5 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind offene Arbeitsdateien und editierbare Quelldateien nicht Bestandteil der Nutzungsrechtseinräumung.
13.1 Sämtliche von blaugezeichnet im Rahmen eines Projektes bereitgestellten oder erstellten Materialien dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von blaugezeichnet nicht in Systeme der künstlichen Intelligenz (KI), generative KI-Systeme, Machine-Learning-Systeme oder vergleichbare automatisierte Analyse- oder Generierungssysteme eingegeben, hochgeladen, eingespeist oder anderweitig übermittelt werden.
13.2 Das Verbot gilt insbesondere für Ideen, Konzepte, Briefings, Texte, Skizzen, Scribbles, Entwürfe, Moodboards, Layouts, Illustrationen, Fotografien, Grafiken, Animationen, Videos, Storyboards, Reinzeichnungen, offene Arbeitsdateien und finale Dateien sowie für daraus abgeleitete Materialien.
13.3 Untersagt ist insbesondere die Verwendung dieser Materialien
13.4 Der/die Auftraggeber:in hat diese Verpflichtung auch gegenüber von ihm/ihr beauftragten Dritten, Dienstleister:innen und sonstigen Personen sicherzustellen.
13.5 Eine Nutzung zu den in diesem Punkt genannten Zwecken ist nur zulässig, wenn blaugezeichnet dieser Nutzung vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine allgemeine Nutzungsrechtseinräumung umfasst keine Zustimmung zur KI-Nutzung.
14.1 blaugezeichnet ist berechtigt, fertiggestellte und veröffentlichte Arbeiten als Referenzen für die eigene Website, Social-Media-Kanäle, Präsentationen, Wettbewerbe und sonstige Eigenwerbung zu verwenden und den/die Auftraggeber:in dabei als Kund:in bzw. Projektpartner:in zu nennen.
14.2 Dies gilt nicht, wenn der/die Auftraggeber:in einer solchen Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich widerspricht oder eine Geheimhaltungsvereinbarung bzw. sonstige vertragliche Verpflichtung einer Veröffentlichung entgegensteht.
14.3 Vertrauliche, noch nicht veröffentlichte oder durch eine NDA geschützte Inhalte werden nicht ohne entsprechende Zustimmung veröffentlicht.
15.1 Bei Murals werden insbesondere Motiv, Inhalt, Fläche, Untergrund, Ausführung, Farbgestaltung, Material, Preis und gegebenenfalls die voraussichtliche Dauer im jeweiligen Angebot festgelegt.
15.2 Vor der Ausführung kann eine Begehung bzw. Besichtigung des vorgesehenen Untergrundes erfolgen. Außerhalb Wiens anfallende Anfahrtskosten können verrechnet werden. Wird der Auftrag anschließend erteilt, kann die vereinbarte Anfahrtspauschale – sofern im Angebot vorgesehen – auf den Auftragspreis angerechnet werden.
15.3 Die Auswahl und Freigabe der vorgesehenen Wand erfolgt durch blaugezeichnet auf Grundlage der bei der Besichtigung festgestellten Bedingungen.
15.4 Der/die Auftraggeber:in hat sicherzustellen, dass die Wand bzw. der Untergrund zum vereinbarten Ausführungstermin für die Arbeiten geeignet und zugänglich ist.
15.5 Treten vor oder während der Ausführung Umstände auf, die die ordnungsgemäße Durchführung beeinträchtigen – insbesondere Feuchtigkeit, Nässe, bauliche Mängel, ungeeignete Untergründe oder sonstige nicht von blaugezeichnet zu vertretende Umstände –, ist der/die Auftraggeber:in verpflichtet, auf eigene Kosten eine geeignete Lösung herzustellen oder eine geeignete alternative Fläche zur Verfügung zu stellen.
15.6 Kann die Ausführung aufgrund solcher Umstände nicht erfolgen und wird keine geeignete Alternative geschaffen, kann der Auftrag storniert bzw. beendet werden. In diesem Fall sind jedenfalls bereits erbrachte Leistungen, Materialkosten sowie das vereinbarte Stornoentgelt gemäß Punkt 9 zu bezahlen.
15.7 Farben werden nach Möglichkeit anhand von RAL-, Pantone- oder vergleichbaren Farbsystemen ausgewählt. Die tatsächliche Farbwirkung kann aufgrund des Untergrundes, der Lichtverhältnisse, des Materials und anderer örtlicher Bedingungen von digitalen Darstellungen oder Farbfächern abweichen. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie im üblichen bzw. technisch unvermeidbaren Rahmen liegen.
15.8 Digitale Visualisierungen, Mockups und Vorschauen dienen der Darstellung des geplanten Motivs und der ungefähren Wirkung. Die tatsächliche Ausführung kann aufgrund der räumlichen Gegebenheiten, des Untergrundes, der handwerklichen Ausführung, des Maßstabs und der verwendeten Materialien von der digitalen Darstellung abweichen.
15.9 Material, Farben und sonstige für das Mural erforderliche Verbrauchsmaterialien werden entsprechend dem Angebot von blaugezeichnet beschafft. Bereits beschafftes und projektbezogenes Material ist auch bei einer späteren Stornierung vom/von der Auftraggeber:in zu bezahlen.
15.10 Die Ausführung erfolgt nach dem freigegebenen Entwurf. Eine handwerklich bedingte Abweichung zwischen Entwurf und tatsächlicher Ausführung stellt keinen Mangel dar, sofern das vereinbarte Gestaltungskonzept im Wesentlichen umgesetzt wurde.
15.11 Nach Fertigstellung wird das Mural gemeinsam mit dem/der Auftraggeber:in abgenommen. Die Abnahme erfolgt grundsätzlich am Tag der Fertigstellung. Allfällige offensichtliche Mängel oder notwendige Nachbesserungen sind bei dieser Abnahme bekanntzugeben.
15.12 Nachträglich festgestellte oder durch später eintretende Umstände verursachte Veränderungen des Untergrundes, Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen liegen nicht im Verantwortungsbereich von blaugezeichnet, sofern diese nicht von blaugezeichnet verursacht wurden.
15.13 blaugezeichnet hinterlässt den unmittelbaren Arbeitsbereich grundsätzlich ordentlich und nimmt den im Rahmen der eigenen Arbeiten entstandenen Arbeitsmüll wieder mit. Darüber hinausgehende Reinigungs- oder Wiederherstellungsarbeiten sind nicht umfasst, sofern nicht anders vereinbart.
16.1 blaugezeichnet bietet insbesondere Zeichen-, Collage- und Mural-Workshops sowie kreative Team-Workshops an.
16.2 Umfang, Dauer, Teilnehmer:innenzahl, Material, Ort, Honorar und sonstige Rahmenbedingungen werden im jeweiligen Angebot festgelegt.
16.3 Bei Team-Workshops ist das vereinbarte Honorar grundsätzlich vor dem Workshop vollständig zu bezahlen. Dies gilt auch für vereinbarte Material-, Reise- und Übernachtungskosten.
16.4 Der/die Auftraggeber:in stellt geeignete Räumlichkeiten, einen sicheren und störungsfreien Ablauf sowie – sofern erforderlich – Zugang zu den Räumlichkeiten rechtzeitig zur Verfügung.
16.5 Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, die Anweisungen der Workshopleitung zum sicheren Umgang mit Werkzeugen, Materialien und Arbeitsflächen zu beachten.
16.6 Für Terminverschiebungen und Stornierungen gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Bedingungen. Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Stornobestimmungen dieser AGB.
17.1 Sofern Druck, Produktion, Animation, Text, Ton, Sounddesign, Sprecher:innen, technische Umsetzung oder andere Leistungen durch externe Dienstleister:innen erbracht werden, kann blaugezeichnet diese im eigenen Namen beauftragen und dem/der Auftraggeber:in weiterverrechnen.
17.2 Für von Dritten verursachte Produktions-, Liefer- oder Qualitätsabweichungen haftet blaugezeichnet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit blaugezeichnet ein eigenes Verschulden trifft.
17.3 Bei Druckproduktionen können technisch bedingte Abweichungen insbesondere bei Farbe, Material, Beschnitt, Papier, Oberflächenwirkung und Druckbild auftreten. Diese stellen keinen Mangel dar, sofern sie im branchenüblichen bzw. technisch unvermeidbaren Rahmen liegen.
18.1 Der/die Auftraggeber:in hat die erbrachte Leistung nach Übergabe bzw. Fertigstellung zeitnah zu prüfen.
18.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe bzw. Fertigstellung schriftlich unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels bekanntzugeben.
18.3 Für Murals gilt abweichend Punkt 15.11: Offensichtliche Mängel sind grundsätzlich im Rahmen der Abnahme am Tag der Fertigstellung bekanntzugeben.
18.4 Bei berechtigten und rechtzeitig geltend gemachten Mängeln ist blaugezeichnet zunächst zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt.
18.5 Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die beanstandete Abweichung auf vom/von der Auftraggeber:in bereitgestellten oder freigegebenen Materialien, nachträglichen Änderungen, ungeeigneten Untergründen, technisch bedingten Abweichungen oder Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches von blaugezeichnet liegen.
19.1 blaugezeichnet haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB wirksam zulässige Haftungsbeschränkungen vereinbart werden können.
19.2 Soweit gesetzlich zulässig, haftet blaugezeichnet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige reine Vermögensfolgeschäden.
19.3 Eine Haftung für von dem/der Auftraggeber:in bereitgestellte oder ausdrücklich freigegebene Inhalte, Materialien, Daten oder Informationen besteht nicht, soweit blaugezeichnet keine eigene schuldhafte Pflichtverletzung trifft.
19.4 blaugezeichnet haftet nicht für Rechtsverletzungen, die auf Materialien oder Informationen des/der Auftraggeber:in zurückzuführen sind.
19.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, insbesondere nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden.
20.1 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches von blaugezeichnet, insbesondere Naturereignisse, Krankheit, Unfälle, behördliche Maßnahmen, Strom- oder Internetausfälle, Ausfälle wesentlicher Dienstleister:innen, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, entbinden blaugezeichnet für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den betroffenen Leistungspflichten.
20.2 Die Vertragsparteien bemühen sich in einem solchen Fall um eine angemessene Lösung oder einen Ersatztermin.
21.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als vertraulich erkennbar sind, vertraulich.
21.2 Gesetzliche Verpflichtungen sowie ausdrücklich vereinbarte Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben unberührt.
22.1 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen blaugezeichnet und dem/der Auftraggeber:in ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
22.2 Sofern der/die Auftraggeber:in Unternehmer:in ist, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von blaugezeichnet in Wien vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
22.3 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Gerichtsstandsvereinbarungen sind insbesondere im B2B-Bereich grundsätzlich möglich, unterliegen aber gesetzlichen Einschränkungen; deshalb ist die Formulierung bewusst auf Fälle beschränkt, in denen sie zulässig ist.
23.1 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
23.2 Individuelle schriftliche Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
23.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.